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Seit Jahren beraten, begleiten oder verhandeln wir auf dem Gebiet des Medizin- bzw. Arztrechts. Unser Engagement im Recht des Gesundheitswesens ist dabei breit gefächert: Einen Schwerpunkt bildet die Vertretung in Arzthaftungsprozessen. Von einem "Lagerdenken" im Sinne einer Vertretung ausschließlich von Ärzten oder nur von Patienten halten wir wenig. Es kommt für Sie als Mandant darauf an, bestmöglich parteiisch, also nur Ihren Interessen folgend, vertreten zu sein. Dazu ist es unabdingbar, Argumente und Strategien der "anderen" Seite zu kennen. Weil wir Ärzte vertreten, sind wir für Patienten erfolgreich und umgekehrt! Darüber hinaus beraten und begleiten wir Praxenübergaben, -fusionen oder -neugründungen. Wir begleiten und vertreten Ärzte
vor der Anwaltsgerichtsbarkeit oder weisen Wege im Konflikt mit Krankenkassen. |
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