Agrarrecht

Beim Agrarrecht handelt es sich um ein noch neues Rechtsgebiet. Zu dem traditionellen Landwirtschaftsrecht, das die Bereiche Boden-, Erb- und Pachtrecht umfasst, sind die Bereiche Agrarstrukturrecht, Agrarproduktionsrecht und das Recht der Agrarmärkte hinzugekommen.
Als Leiter eines landwirtschaftlichen Betriebs kommen Sie nicht nur mit allgemeinem Zivilrecht in Kontakt, auch landwirtschaftliches Familien- und Erbrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie landwirtschaftliches Steuerrecht weisen einige Besonderheiten auf, die Ihnen immer wieder begegnen können.
Bestandteile des agrarspezifischen Zivilrechts sind:

  • Produkthaftungsrecht und Lebensmittelrecht
  • Landpachtrecht
  • Grundstücksverkehrsrecht
  • Kaufrecht mit landwirtschaftlichen Besonderheiten

Auch das sogenannte öffentliche Recht prägt das Agrarrecht auf besondere Weise:

  • Agrarförderrecht einschließlich EU-Primärecht und EU-Kartellrecht
  • Weinrecht, Jagdrecht, Forstrecht und Fischereirecht
  • Tierschutz, Tierseuchen und Tierzucht
  • Sortenschutz- und Saatgutverkehrsrecht, Pflanzenschutz- und Düngemittelrecht
  • Agrarspezifisches Umweltrecht
  • Recht der erneuerbaren Energien in der Landwirtschaft

Einen weiteren großen Stellenwert nimmt das landwirtschaftliche Baurecht mit seinen Besonderheiten, das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sowie das Recht der Flurbereinigung ein.

Auf all diesen Rechtsgebieten können wir Sie ausführlich beraten.

Antje Rießle

Antje Rießle

  • Rechtsanwältin