Pferderecht

Das Pferd ist in Deutschland inzwischen zu einem Wirtschaftsfaktor geworden, der jährlich Milliarden Umsätze generiert. Deutschlandweit gibt es etwa 2,5 Millionen aktive Reiter und mehr als 8 Millionen Pferdeinteressierte und über 800.000 Pferde.

Während zu Beginn der Geschichte dieses Rechtsgebiets vor allem Rechtsfragen zum Pferdehandel im Vordergrund standen, hat sich mittlerweile das Pferderecht zu einem disziplinübergreifenden eigenen Rechtsgebiet entwickelt. Mehr noch als bei anderen Rechtsgebieten ist es daher unabdingbar, dass auch beim anwaltlichen Berater/der anwaltlichen Beraterin selbst Wissen und Erfahrung rund um den Reitsport, die Zucht und die Haltung vorhanden ist.

Wir können Ihnen diese Erfahrung bieten und beraten Sie unter anderem zu folgenden Themen:

  • Recht des Pferdekaufs einschließlich Sachmängelhaftung und Pferdekrankheiten
  • Deckverträge
  • das Recht des Reitvereins (insbesondere Haftungsfragen, Verkehrssicherungspflichten und Tierhalterhaftung)
  • Einsteller-, Pensions- und Berittverträge
  • tierärztliches Haftungsrecht und Haftung des Hufschmieds
  • allgemeines Haftungsrecht
  • Sportgereichtsbarkeit
Antje Rießle

Antje Rießle

  • Rechtsanwältin