Französisches Immobilienrecht2019-07-10T11:29:14+02:00

Französisches Immobilienrecht

Das Immobilienrecht in Frankreich unterscheidet sich deutlich vom deutschen Recht. Bei vertraglicher Gestaltung und im Verfahren der Grundstücksübertragungen müssen Besonderheiten unbedingt berücksichtigt werden.

Daher beraten und vertreten wir bei Kauf, Besitz und Verkauf einer Immobilie in Frankreich, sowie damit zusammenhängendem Steuer- und Erbrecht. Wir führen die Vertragsverhandlungen mit Verkäufer, Käufer, Notar und Makler in französischer Sprache und unterstützen Sie bei der Entwicklung von steuerlich vorteilhaften Vermögensverfügungen sowie bei der Abwicklung von Erbschaften und Schenkungen in Frankreich.

Wir beraten und begleiten bei:

  • Kauf, Besitz und Verkauf einer Immobilie in Frankreich, sowie damit zusammenhängendes Steuer- und Erbrecht
  • Vertragsverhandlungen mit Verkäufer / Käufer / Notar / Makler in französischer Sprache
  • bei der Entwicklung von steuerlich vorteilhaften Vermögensverfügungen
  • Abwicklung von Erbschaften und Schenkungen in Frankreich
Katja Macor

Katja Macor

  • Rechtsanwältin

Beiträge zum Thema „Französisches Immobilienrecht“

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