Gemeinnütziges Vererben

Was Ihnen Zeit Ihres Lebens wichtig war, kann unter Umständen auch nach Ihrem Tod weitergehen. Die Beschäftigung mit den eigenen letzten Dingen führt oft genug dazu, sich selbst darüber bewusst zu werden, nach welchen Werten und mit welchen Einstellungen man gelebt hat.

Mit einer rechtzeitig begonnen Nachlassplanung können Sie bleibende Spuren hinterlassen: Sei es in Richtung Ihrer eigenen Familie (etwa mit der Gründung einer Familienstiftung oder einem Familienpool) oder durch Unterstützung gemeinnütziger Organisationen. Vielleicht wollen Sie ja auch eine eigene Stiftung gründen? Wir erleben nicht so selten, dass Nachlassplanung auch mit Stolz und Freude erfüllen kann. Denn: Geben ist seliger denn Nehmen.

Die letzten Dinge rechtzeitig geregelt zu haben, bedeutet für viele unserer Mandanten eine große Erleichterung und verschafft Gelassenheit im Leben. Gar nicht so selten wenden sich Mandanten an uns, die kinderlos sind. Die Einsicht, dass Mitglieder der eigenen Familie selbst finanziell ausgesorgt haben, führt dann zu spannenden Überlegungen, ob und wie das selbst Erarbeitete nach dem eigenen Tod für andere hilfreich werden kann.

Wir beraten und begleiten bei:

  • Stiftungsgründungen
  • gemeinnützigem Vererben
  • der Suche nach „Mitstreitern“ für das, was Ihnen wichtig ist
Rechtsanwalt Dr. Achim Nolte

Dr. Achim Nolte

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • zert. Testaments-
    vollstrecker (AGT)
  • zert. Mediator
Rechtsanwalt Patrick Graf

Patrick Graf

  • Rechtsanwalt
  • Dipl. Volkswirt