Agrarrecht
Beim Agrarrecht handelt es sich um ein noch neueres Rechtsgebiet. Umfasst sind sowohl die traditionellen landwirtschaftsrechtlichen Bereiche wie Boden-, Erb- und Pachtrecht, als auch die neueren Bereiche des Agrarstrukturrechts, Agrarproduktionsrechts und das Recht der Agrarmärkte.
Als Leiter eines landwirtschaftlichen Betriebs kommen Sie immer wieder mit allgemeinem Zivilrecht in Kontakt, wobei landwirtschaftliche Besonderheiten beachtet werden müssen.
Wir beraten Sie gerne insbesondere bei
- Hofübergaben,
- Landpachtrecht,
- Grundstücksverkehrsrecht,
- Kaufrecht mit landwirtschaftlichen Besonderheiten.
Auch im Bereich des Tierschutzrechts und der Tierzucht können wir Sie beraten.
