Testamentsvollstreckung

Nicht jedes Testament braucht auch einen Testamentsvollstrecker. Allerdings gibt es Situationen und familiäre Konstellationen, in denen es sich zur Konfliktvermeidung anbietet, einen neutralen „Vollstrecker“ des eigenen letzten Willens zu etablieren.

Im Rahmen unserer erbrechtlichen Beratung klären wir mit Ihnen, ob in Ihrem Fall eine solche Testamentsvollstreckung sinnvoll ist und wie ist diese zu gestalten wäre. Testamentsvollstreckungen gibt es als so genannte Abwicklungs- und Dauertestamentsvollstreckungen. Bei der Abwicklungstestamentsvollstreckung übernimmt der Testamentsvollstrecker die Erbauseinandersetzung für die Erben und erledigt für sie alle Formalitäten. Dies entlastet die Erben einerseits und vermeidet Streitigkeiten bei der Verteilung. Sobald das Erbe auseinandergesetzt ist, endet die Testamentsvollstreckung.

Anders bei der Dauertestamentsvollstreckung. Hier verwaltet der Testamentsvollstrecker für einen oder mehrere Erbe das Vermögen. Dies bietet sich an, wenn Erben noch minderjährig sind oder ein nicht so „glückliches Händchen für das Finanzielle“ haben.

Manchmal bietet es sich auch an, beide Arten der Testamentsvollstreckung miteinander zu kombinieren.

Rechtsanwalt Dr. Achim Nolte

Dr. Achim Nolte

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • zert. Testaments-
    vollstrecker (AGT)
  • zert. Mediator

Jonathan Gebauer

  • Rechtsanwalt
  • zert. Mediator

Wir beraten und begleiten:

  • bei vorhersehbaren konfliktträchtigen Erbauseinandersetzungen
  • durch Abwicklungstestamentsvollstreckungen
  • durch Dauertestamentsvollstreckungen
Rechtsanwalt Patrick Graf

Patrick Graf

  • Rechtsanwalt
  • Dipl. Volkswirt
Antje Rießle

Judith Sartor

  • Rechtsanwältin