Sonderregeln für Gesellschafterdarlehen und -Sicherungen
Gewährt der Gesellschafter der Gesellschaft ein Darlehen oder sichert jenes eines Dritten, kann der Betrag zur Befriedigung anderer [...]
Gewährt der Gesellschafter der Gesellschaft ein Darlehen oder sichert jenes eines Dritten, kann der Betrag zur Befriedigung anderer [...]