Die SCHUFA ist gesetzlich verpflichtet, kostenlos offenzulegen, welche Daten sie über Menschen speichert. Kostenlos gibt es die Auskunft derzeit aber nur per Post – angeblich aus Sicherheitsgründen. Datenschützer haben Zweifel.

Die SCHUFA bewertet die Bonität von Menschen und Unternehmen. Andere Unternehmen können die Einstufung der SCHUFA abrufen und entscheiden, ob sie zum Beispiel Kreditverträge abschließen oder Wohnungen vermieten. Diese Einstufung nennt man Scoring. Die SCHUFA speichert Daten von nach eigener Auskunft rund 66 Millionen Menschen und verkauft die Scores bei Abfrage an Drittunternehmen. Wie die Scores genau berechnet werden, verrät die SCHUFA nicht.

Nun hat jeder Mensch das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Informationen über sie oder ihn gespeichert sind – kostenlos und ohne große Hürden. Das sagt das (neue) Datenschutzrecht. Allerdings ist bei der SCHUFA letztlich auch das Auskunftsrecht ein Profitgeschäft: Wer sofort online Auskunft zu den über sie oder ihn gespeicherten Daten erhalten will, muss dafür ein Bezahl-Abo buchen. Kostenlos erteilt die SCHUFA Auskunft nur auf dem Postweg – mit Wartezeit. Laut SCHUFA kann nur so gewährleistet werden, dass die Information die richtige Person erreicht.

Verstößt das gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)? Möglicherweise: Das Auskunftsrecht der DSGVO bestimmt, dass Betroffene bei einer ersten Anfrage kostenlos und in einem „gängigen elektronischen Format“ Information darüber erhalten, welche Daten über sie gespeichert sind. Der hessische Landesbeauftragte für Datenschutz prüft daher das Auskunftsverfahren.

Vielleicht wird die SCHUFA auch die Online-Auskunft für alle öffnen müssen. Das hängt vom Ergebnis der Datenschutzaufsicht ab. Vereine wie Algorithm Watch setzen sich dafür sein, dass Scoring-Berechnungen transparenter werden. Zu diesem Zweck kann man die eingeforderte Datenkopie dem Portal openschufa.de zur Verfügung stellen.

Wir twittern als @digitalekanzlei