Der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg hat Twitter verlassen. Ein Verlust für die Öffentlichkeitsarbeit, die das Datenschutzrecht nötig hat.

Bye, bye, Twitter: Der Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg (LfDI), Stefan Brink, hat seinen Social-Media-Account dichtgemacht: Es sei auch nach Gesprächen mit Twitter nicht gelungen, eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit abzuschließen, so der LfDI. Die sei nach DSGVO aber nötig, um als Unternehmen oder Behörde einen Twitter-Account zu betreiben.

Warum ist das ein Verlust? Zunächst einmal hat sich der LfDI auf Twitter in Diskussionen begeben, die das Datenschutzrecht nötig hat. Hier muss sich nämlich noch einiges einpendeln, seit bislang Selbstverständliches in Frage steht: Schulausflüge lässt man bleiben, weil Lehrer*innen keine Listen mehr mit Elternkontakten führen dürfen. Mittelständische Unternehmen brauchen Rechtsberatung, um eine Facebook-Fanseite zu betreiben.

Absurd, vor allem im größeren Zusammenhang: Staatliche Nachrichtendienste saugen über Internetknoten massiv Daten ab. Dienste von Google und Co werden stärker, weil sich die Mächtigen die komplexe Umsetzung des Datenschutzrechts leisten können. Zumindest die Großen wollte man mit der DSGVO eigentlich nicht noch größer machen.

Eine twitternde Datenschutzaufsicht kann an den Missständen natürlich nur begrenzt etwas ändern, sie ist ja kein Gesetzgeber. Aber sie setzt das Datenschutzrecht durch, ihre Rechtsauffassungen werden genau beäugt, im besten Fall lindert sie die allgemeine Verunsicherung. Der direkte Austausch mit der Datenschutz-Community auf Twitter geht nun jedenfalls verloren.

Und jetzt? Der LfDI ist zum dezentralen Netzwerk Mastodon umgezogen. Besser aber wäre doch, die europäische Datenschutzaufsicht nähme endlich Facebook, Twitter und Co in die Pflicht – damit Behörden, Vereine und gerade kleinere Unternehmen ihre Social-Media-Auftritte betreiben können.

Es lohnt sich, die Lage zum Datenschutzrecht bei Social-Media-Diensten im Auge zu behalten.