Wie grundsätzlich in jedem ungeraden Jahr wird sich zum 1.1.2015 die Düsseldorfer Tabelle ändern. Auch die Selbstbehalte werden voraussichtlich wie folgt hochgesetzt:
Selbstbehaltssätze ab 2015
Notwendiger Selbstbehalt, nicht erwerbstätig
€ 880
Notwendiger Selbstbehalt, erwerbstätig
€ 1.080
Billiger Selbstbehalt (gegenüber Ehegatten)
€ 1.200
Angemessener Selbstbehalt (gegenüber volljährigen Kindern)
€ 1.300
Selbstbehalt im Verhältnis zu Eltern, Enkeln
€ 1.800