Zunehmend werden Privatpersonen von Anwälten abgemahnt, weil sie einzelne Tickets für Fußballspiele über Online-Portale zum Verkauf anbieten.
Was ist der Gegenstand der Abmahnungen?
In den Abmahnungen wird den Privatpersonen vorgeworfen, dass sie Tickets für Spiele eines Vereins im Internet auf Plattformen wie eBay und kleinanzeigen.de zum Weiterverkauf angeboten hätten. Die abmahnenden Rechtsanwälte sehen hierin einen Verstoß gegen die AGB der jeweiligen Vereine.
Was wird in den Abmahnungen gefordert?
Die Rechtsanwälte gehen von einer schuldhaften Rechtsverletzung der AGB aus und fordern zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zusätzlich wird auf Grundlage der AGB eine Vertragsstrafe gefordert. Des Weiteren werden Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten) von den Ticket-Verkäufern gefordert. Oft wird abschließend eine einfache, vergleichsweise Einigung angeboten, bei der auf Abmahnkosten verzichtet wird, wenn die Unterlassungserklärung unterzeichnet und die Vertragsstrafe gezahlt wird.
Sind solche Abmahnungen begründet?
Die üblichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der (Fußball-)Vereine werden beim (Online-)Ticket-Kauf wirksam einbezogen. Ob das dort meist geregelte Verbot des Weiterverkaufs vor allem auch gegenüber Privatpersonen wirksam ist, erscheint jedoch zweifelhaft. So hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass Privatpersonen Eintrittskarten durchaus weiterveräußern dürfen, unabhängig davon ob dies in den AGB verboten ist oder nicht (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/96). Allerdings ist davon auszugehen, dass das Weiterverkaufsverbot für gewerbliche Weiterverkäufer rechtmäßig ist.
Abmahnungen wegen des Weiterverkaufs von Fußball-Tickets sollten von Privatpersonen kritisch geprüft werden. Empfehlenswert ist im Vorfeld die Nutzung der von Vereinen angebotenen Weiterverkaufsportale.
