Prof. Clemens Pustejovsky

Prof. Clemens Pustejovsky

  • Rechtsanwalt
  • zert. Mediator

ChatGPT ist in aller Munde. Und gerade die auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwälte werden dieser Tage mit Fragen über die Rechtmäßigkeit von KI erstellten Texten und deren urheberrechtlichen Schutz konfrontiert.

Was macht ChatGPT?
Der Textgenerator von OpenAI ist ein Sprachgenerator, der auf der Deep-Learning-Methode mit enormen Datenmengen aus dem Internet basiert und durch Algorithmen trainiert wurde.

Verletzten die von ChatGPT erstellten Texte Urheberrecht?
Diese Frage ist umstritten. Ich selbst gehe davon aus, dass ein Großteil der im Internet offen verbreiteten Texte zumindest im Rahmen des sog. Data Mining erlaubt ist. Nach § 44 b UrhG sind Vervielfältigungen von rechtmäßig zugänglichen Werken im Rahmen des Data Mining auch ohne Einwilligung des jeweiligen Urhebers unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Das bedeutet, dass eine automatisierte Analyse von digitalen oder digitalisierten Werken zulässig ist, um daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen. Der eigentliche Analyseprozess im Rahmen eines solchen Data Mining ist daher regelmäßig keine Urheberrechtsverletzung, da die Information kein urheberrechtlicher Schutzgegenstand ist. Das Trainingsmaterial darf also erhoben werden, es sei denn, dass der jeweilige Rechteinhaber seinen Vorbehalt gegen ein solches Data Mining erklärt hat.

Sind die von ChatGPT erstellten Texte urheberrechtlich geschützt?
Nach deutschem Recht wird im Hinblick auf § 2 Abs. 2 UrhG derzeit überwiegend davon ausgegangen, dass Werke, die von einer KI erzeugt werden, mangels Vorliegens einer vom Gesetz geforderten menschlichen Schöpfung nicht urheberrechtlich geschützt sind.

Die Diskussionen um ChatGPT und andere KI gesteuerte Programme sind von Ängsten und unterschiedlichsten Meinungen geprägt. Kontaktieren Sie uns bei rechtlichen Fragen zur Nutzung von ChatGPT und anderen Formen von KI.