Mit dem neuen Datenschutzrecht kommt die Frage auf, ob Öffentlichkeitsarbeit in Unternehmen und Vereinen weiter erlaubt ist wie bisher. Vor allem die Fotonutzung ist derzeit in Fachkreisen umstritten.

Jeder Umgang mit personenbezogenen Daten – also Daten, die Rückschlüsse auf einzelne Menschen zulassen – steht unter einem Erlaubnisvorbehalt: Erheben, speichern, übermitteln, löschen müssen auf einer Rechtsgrundlage beruhen – also per Einwilligung der Betroffenen oder per Gesetz. Dabei bleibt es auch mit der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung, die ab dem 25. Mai 2018 gilt. Auch die Presse geht täglich mit personenbezogenen Daten um, indem sie Informationen über Personen beschafft, verknüpft, veröffentlicht, archiviert und nachnutzt. Dass die Presse dies im Gegensatz zu sonstigen Unternehmen oder Vereinen ohne behördliche Kontrolle und ohne gesetzlichen Vorbehalt darf, legen die Pressegesetze der Länder fest. Abseits der „klassischen“ institutionellen Presse gelten diese umfassenden Privilegien aber nicht. Bislang konnten dennoch auch Vereine und Unternehmen über Veranstaltungen berichten und Personenbilder veröffentlichen, gefestigt durch eine ausdifferenzierte Rechtsprechung und Gesetze.

Mit dem neuen Datenschutzrecht sind die Regelungen und Privilegien aber künftig nicht mehr so klar wie bisher. In Fachkreisen wird diskutiert: Ist die Nutzung von Fotos, die Personen abbilden, wie bisher nach Kunsturhebergesetz (KUG) erlaubt? Gelten alte Einwilligungen der Menschen, die auf Fotos zu sehen sind? Können Abgebildete alte Einwilligungen bald grundlos widerrufen? Kann man Öffentlichkeitsarbeit wie bisher auf Meinungs- und Informationsfreiheit stützen?

Im Einzelfall könnten die Antworten darauf künftig anders ausfallen als bisher. Der deutsche Gesetzgeber hätte zum neuen europäischen Datenschutzrecht neue Gesetze für die Öffentlichkeitsarbeit erlassen müssen, so die Kritik. Teils wird aber auch vertreten, dass das bisherige Recht unverändert anwendbar bleiben kann. Dass die datenschutzkonforme Öffentlichkeitsarbeit im Ergebnis grundlegend anders laufen oder gar unmöglich wird, ist wohl eher unwahrscheinlich. Aber die Lage ist unsicherer geworden.

Alle angesprochenen Institutionen sollten die Entwicklung im Auge behalten und alte Einwilligungserklärungen prüfen.

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