Das Recht vollzieht tatsächliche Entwicklungen in der Gesellschaft nach: Die wichtigsten familienrechtlichen Gesetzesänderungsvorhaben dieser Legislaturperiode.
Die „Ehe für alle” hat eine Änderung einer Vielzahl von Gesetzestexten zur Folge. Aktuell gibt es die Vorschriften im 4. Buch Familienrecht im BGB zur heterosexuellen Ehe und parallel das Lebenspartnerschaftsgesetz für homosexuelle Paare, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen wollen. Nun muss die Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen rechtlich erlaubt und die Vorschriften im Eherecht entsprechend angepasst werden. Auch die Personenstandsverordnung muss dahingehend geändert werden, dass nun Personen gleichen Geschlechts die Ehe eingehen können. Diesbezüglich werden auch steuerrechtliche Bestimmungen und die international privatrechtlichen Vorschiften angeglichen. Auch gibt es Reformbedarf in Bezug auf das Abstammungsrecht, da auch ein Vorschlag in Bezug auf eine „Co-Mutterschaft“ geprüft wird.
Neben diesen bedeutungsvollen Änderungen gibt es Änderungen in Bezug auf das Kindergeld und die Rentenversicherung: Das Kindergeld wird durch das „Familienentlastungsgesetz“ ab dem 01.07.2019 um 10 € erhöht: Für das erste und zweite Kind beträgt es 204 €, für das dritte 210 € und für das vierte und jedes weitere dann 235 €. Das Rentenniveau soll durch das „RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz“ gehalten werden und die Kindererziehungszeiten besser anerkannt werden.
Der gute Rat: Mit der Änderung des Kindergelds und der erneuten Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2019 lohnt es sich, die Kindesunterhaltsbeträge zu überprüfen. Gern stehe ich für Rücksprachen zur Verfügung.