Katja Macor

Katja Macor

  • Rechtsanwältin

Wie beim Steak gibt es auch bei der Trennung verschiedene Methoden der Bearbeitung: Das klassische Anwaltsverfahren, die Mediation und das Verfahren der Cooperativen Praxis.

Klassisches Anwaltsverfahren

Nach der Trennung werden Rechtsanwält*innen konsultiert, die die anstehenden Themen Un-terhalt, Zugewinn, Immobilie(n), Umgang etc. für die Parteien regeln sollen. Einigen sich die Anwält*innen nicht, verklagt die eine Seite die andere und ein Gericht entscheidet ggf. nach Anhörung von Kindern, Sachverständigen, einem Verfahrensbeistand, dem Jugendamt etc. Gegen die Entscheidung gibt es das Rechtsmittel der Beschwerde. Eine dritte Person verhandelt und entscheidet also für die Partei.

Mediation

Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur konstruktiven Lösung von Konflikten. Mit Hilfe des Mediators/der Mediatorin erarbeiten die Parteien zu den individuellen Themenbereichen individuelle Lösungen mit dem Ziel einer Trennungsfolgevereinbarung, mit der beide Parteien gut leben können und keiner „verliert“. Der Mediator/Die Mediatorin ist allparteilich. Vor Unterzeichnung der Vereinbarung lassen sich beide Parteien durch Außenanwält*innen parteilich beraten. Voraussetzung für ein Mediationsverfahren ist, dass beide Parteien sich gemeinsam an einen Tisch setzen und eine gemeinsame Lösung erarbeiten können und wollen. Für eine ggf. anstehende Scheidung muss ein anderer Anwalt/eine andere Anwältin gesucht werden, da der Mediator/die Mediatorin allparteilich ist.

Cooperative Praxis – „CP“

Das sog. „CP-Verfahren“ ist ein mediationsanaloges Verfahren mit dem großen Unterschied, dass jede Partei ihren Anwalt/ihre Anwältin an der Seite hat. Diese/r ist Fachawalt/Fachanwältin für Familienrecht, Mediator/in und CP-Anwalt/Anwältin. Verhandelt wird nur zusammen mündlich am Tisch. Schriftsätze gibt es nicht. Ziel ist auch hier eine außergerichtliche Vereinbarung. Da sich die CP-Anwält*innen als Team verstehen, ist die Arbeitsatmospäre freundlich und professionell, so dass relativ zügig eine ausgewogene Vereinbarung getroffen werden kann. Liste der CP-Anwält*innen im Südwesten und Infos unter: www.cooperative-praxis-südwest.de.

Kosten

Beim klassischen Anwaltsverfahren gibt es Gebühren für jeden Anwalt, Gerichtskosten für jede Instanz und ggf. Honorare für weitere Beteiligte. Die unterliegende Seite trägt die gesamten Kosten.

Der Mediator/Die Mediatorin vereinbart einen Stundensatz und erhält für die Fassung der Vereinbarung eine Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Den Außenanwält*innen steht jeweils eine Erstberatungsgebühr zu.

Im CP-Verfahren haben beide Anwält*innen einen Stundensatz, erhalten beide eine Einigungsgebühr und dürfen in der ggf. anstehenden Ehescheidung ihre Parteien vertreten.

Besprechen Sie bereits zu Anfang des Mandatsverhältnisses Ihre Möglichkeiten. Als Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin und CP-Anwältin kann ich meinen Mandant*innen alle drei Verfahren anbieten.