Im Familienrecht kommt es rechtlich in verschiedenen Zusammenhängen auf den „taggenauen“ Trennungszeitpunkt an. Wann ist man getrennt?
Beim Trennungsjahr als Voraussetzung der Ehescheidung, beim Zugewinnausgleich und beim Unterhalt kommt es auf das genaue Trennungsdatum an. Schwierig wird es bei verschiedenen Ansichten der Eheleute. Oft ist bei einem „scheibchenweisen“ eintretenden Prozess der Entfremdung ein genauer Tag im Nachhinein kaum feststellbar. Der Richter muss im Streitfall zur Not genau nachfragen: Wenn war die Trennung von Tisch und Bett? Wann bestand objektiv die eheliche Gemeinschaft nicht mehr? Wann wurde der subjektive Trennungswille geäußert? Derjenige, der ein bestimmtes Trennungsdatum behauptet, muss im Bestreitensfall den Beweis antreten.
Der Richter prüft dann genau u. a. durch Gegenüberstellung des vorgerichtlichen und gerichtlichen Vortrags, Auswertung des gesamten Mailverkehrs, Sichtung des Überweisungszwecks („Unterhalt“/ „Haushaltsgeld“) und Zeugenvernehmungen (u.U. auch die Kinder). Das kann man umgehen, indem z. B. eine amtliche Ummeldung vorgenommen und ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird, Mailverkehr und WhatsApp-Nachrichten entsprechend verfasst und Gespräche mit Zeugen geführt werden. Die Trennung sollte klar und nachweislich kommuniziert werden. Zudem sollte im anwaltlichen Schriftverkehr das Trennungsdatum ausdrücklich erwähnt werden.
Am besten ist es, sich so früh wie möglich über ein Trennungsdatum zu einigen. Dies kann auch schriftlich von beiden Ehegatten verfasst werden. Eine notarielle Beurkundung ist in diesem Fall nicht notwendig.