Das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 30 VI 92/20) hat am 25.05.2020 durch Beschluss entschieden, dass auch ein mit Filzstift auf die Tischplatte geschriebenes Testament grundsätzlich wirksam sein kann.
Ordentliche Testamente können in Deutschland wahlweise gem. § 2232 BGB als öffentliches oder gem. § 2247 BGB als eigenhändiges Testament errichtet werden. Auch bei einem eigenhändigen Testament müssen dabei jedoch verschiedene gesetzliche Vorschriften eingehalten werden, wenn nicht die spätere Wirksamkeit des Testamentes gefährdet werden soll. So muss das Testament beispielsweise komplett eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden.
Im konkreten Fall hatte der Erblasser sein Testament mit einem Filzstift direkt auf die Tischplatte geschrieben. Das Amtsgericht musste nunmehr klären, ob dieses Testament wirksam errichtet worden war oder nicht.
Das Gericht hat diesbezüglich festgestellt, dass es keine gesetzlichen Formvorschriften gibt, die vorschreiben, auf welchem Material ein Testament verfasst werden muss, solange es nur „stofflich manifestiert ist“. Ein Testament auf einer Tischplatte kann somit grundsätzlich wirksam sein.
Da jedoch der Erblasser versäumt hatte, das Tischplatten-Testament zu unterschreiben (weder auf der Tischplatte noch auf den Tischbeinen – wie das Gericht explizit in seinem Beschluss betont), war das Testament im Ergebnis wegen der fehlenden Unterschrift doch unwirksam.
Das Gesetzt sieht für ein handschriftliches Testament verhältnismäßig geringe Formvorschriften vor, sodass die Urkunde selbst nicht unbedingt aus Papier bestehen muss. Diejenigen Formvorschriften die jedoch durch das Gesetz zwingend vorgeschrieben sind (wie die persönliche Unterschrift), führen zur Unwirksamkeit des Testaments, wenn diese nicht eingehalten werden. Nicht nur wegen der Einhaltung dieser Vorschriften, sondern auch wegen der erb- und steuerrechtlichen Gestaltung lohnt sich daher eine Beratung durch Rechtsanwalt oder Notar. Auf diese Weise können hohe Steuern und Streit unter den Erben nach dem Todesfall in vielen Fällen vermieden werden.