Rechtsanwalt Dr. Achim Nolte

Dr. Achim Nolte

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • zert. Testaments-
    vollstrecker (AGT)
  • zert. Mediator

Das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008 ist am 01.01.2009 in Kraft getreten.

Anwendungszeitraum

Nach § 97 Abs. 1 ErbStG findet das Erbschaftsteuer­gesetz auf „Erwerber Anwendung, für die die Steuer nach dem 31.12.2008 entsteht“. Das neue Bewer­tungs­gesetz ist nach § 205 BewG auf Bewertungs­stichtage nach dem 31.12.2008 anzuwenden. Gemäß Art. 3 des Erbschaftsteuergesetzes kann „ein Erwerber bis zur Unanfechtbarkeit der Steuer­fest­setzung bean­tra­gen, dass die durch dieses Gesetz geänderten Vor­schriften des Erbschaft­steuer- und Schenkung­steuer­gesetzes mit Aus­nah­me des § 16 des ErbStG und des Bewer­tungs­gesetzes auf Erwerbe von Todes wegen anzu­wen­den sind, für die die Steuer nach dem 31.12.2006 und vor dem 01.01.2009 entstanden ist“.

In diesem Fall ist also der alte § 16 ErbStG anwendbar, der die niedrigeren persönlichen Freibeträge enthält.

Inzwischen hat die Finanzverwaltung klargestellt, dass alle sonstigen durch das Erbschaft­steuer­reformgesetz geänderten und neu eingefügten sach­lichen Steuerbefreiungen sowie die durch das Be­wer­tungsgesetz geänderten und neu eingefügten Be­wer­tungsregeln zu berücksichtigen sind. So kann z. B. die Erhöhung des Freibetrages nach Erbringung von Pflege- und/oder Unterhaltsleistungen im Rahmen des § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG von € 5.200,– auf € 20.000,– beantragt werden.

Echtes Wahlrecht für Anwendung alten oder neuen Steuerrechts

Wer also in dem Zeitraum vom 01.01.2007 bis 31.12.2008 Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden ist, hat also ein echtes Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht. Dieses Wahlrecht bezieht sich nur auf Erwerbe von Todes wegen, nicht auf Schenkungen. In jedem Fall sollten Erben und Vermächtnisnehmer für die Zeit des Wahlrechtes (01.01.2007 bis 31.12.2008) alternative Steuerrechnungen anstellen und dabei dringend fachlichen Rat einholen.

Wer für diesen Zeitraum das neue Erbschaft­steuerrecht nutzen möchte, muss einen ent­sprechenden Antrag bis spätestens 30.06.2009 stellen.