Rechtsanwalt Jonathan Gebauer

Jonathan Gebauer

  • Rechtsanwalt
  • zert. Mediator

Das Oberlandesgericht München hat in einem Beschluss vom 05.04.2022 (Aktenzeichen 33 U 1473/21) über drei DIN A4 Seiten hinweg die Frage diskutiert, was eine Erblasserin mit dem Begriff „Bargeld“ gemeint haben könnte.

Testamente müssen nach dem Tod ausgelegt werden. Bei dieser Auslegung versuchen Jurist*innen, gemäß § 133 BGB den wahren Willen der verstorbenen Person zu ermitteln, also was die Person mit ihren Worten im Testament gemeint hat.

Im vorliegenden Fall wurde einer Person im Testament eine feste Quote des „Bargelds“ der Erblasserin zugeteilt. Die Beteiligten stritten nun darüber, ob die Erblasserin mit „Bargeld“ tatsächlich nur die physisch vorhandenen Banknoten und Münzen oder möglicherweise auch Bankkonten, Buchgeld, und ähnliches gemeint hat.

Erschwert wurde diese Auslegung dadurch, dass in Testamenten neben „Bargeld“ die unterschiedlichsten Begriffe zur Beschreibung von Vermögen(steilen) verwendet werden (Barvermögen, Barschaft, Geldvermögen, Bankvermögen, liquides Vermögen, Anlagevermögen, Aktienvermögen und viele mehr). Vor diesem Hintergrund haben andere Gerichte den Begriff Bargeld in der Vergangenheit bereits sehr unterschiedlich ausgelegt. Selbst der BGH hat bereits in einem Fall entschieden, dass mit „Barvermögen“ auch Buchgeld samt Wertpapierdepot gemeint sein kann.

Das Oberlandesgericht hat nach langer Diskussion entschieden, dass unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (Testamentsaufbau, Wortsinn, Vermögensverhältnisse, wirtschaftliche Erfahrung der Erblasserin, usw.) vorliegend nur Münzen und Banknoten, nicht aber andere Vermögensteile gemeint waren. Dieses Ergebnis gilt jedoch nicht automatisch auch für andere Testamente. Vielmehr muss bei jedem Testament individuell der Wille des Erblassers erforscht werden. Dies kann (nur) durch die Verwendung (juristisch) eindeutige Begriffe erleichtert werden.

Auch bei vermeintlich einfachen Testamentsgestaltungen ist zumindest eine abschließende Durchsicht durch einen im Erbrecht erfahrenen Juristen dringend zu empfehlen, da den Erben auf diese Weise viel Streit und Kosten erspart werden kann.