Ende Februar hat der Bundestag in erster Lesung die Reform des Datenschutzrechtes durch das neue Beschäftigungsdatenschutzgesetz (BDatG) diskutiert. Geplant ist, noch im ersten Halbjahr 2011 die für Unternehmen ebenso wie für Beschäftigte weitreichende Reform zu verabschieden.
Nach gegenwärtigem Stand ist mit Neuregelungen vor allem in folgenden Bereichen zu rechnen:
- Grundsätze beim Umgang mit Arbeitnehmerdaten: u. a. Übermittlung der Beschäftigtendaten an Dritte, Datenerhebungen im Bewerbungsverhältnis, Gesundheitsdaten und Testverfahren
- Kontrollen der Beschäftigten: u. a. Videoüberwachung am Arbeitsplatz, Raster-Abgleich von Beschäftigtendaten (Screening-Verfahren), Einsatz von Telekommunikationsdiensten
- Einsatz besonderer Verfahren: u. a. Fernarbeit, Einsatz von Ortungssystemen, Einsatz biometrischer Verfahren
- Besondere Rechte und Pflichten: u. a. Informationsrechte der Beschäftigten, Führung und Einsicht der Personalunterlagen, Ansprüche der Beschäftigten bei Verstoß gegen ihre Rechte, Verbandsklagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften, Grenzen der Verschwiegenheitspflicht für Beschäftigte
Bereits jetzt müssen Unternehmen die bestehenden Vorgaben zum Schutz der Mitarbeiterdaten vor allem nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beachten.
Unsere Kanzlei bietet neben Schulungen, Beratungen und der Tätigkeit als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte auch Kurzanalysen zum Stand des Betrieblichen Datenschutzes in Unternehmen an.