Erbrecht für Privatpersonen2020-12-15T09:51:22+01:00

Erbrecht für Privatpersonen

Im Erbrecht geht es nicht nur um die Weitergabe von Vermögen. Schnell kommt die Rede darauf, was Ihnen zeitlebens wichtig war und ist. Damit geht es letztlich um die Frage, was von Ihnen bleiben wird. Was sind Ihre Werte, Lebenseinstellung und Lebensleistungen?

Wir hören Ihnen erst einmal zu. Erst dann bringen wir Ihre Wünsche in juristisch einwandfreie Formen. Natürlich schauen wir nach optimaler steuerrechtlicher Gestaltung; nur lassen wir uns von dieser bei unseren Überlegungen nicht leiten. Es geht bei uns nicht (nur) ums Steuersparen – im Vordergrund steht eine erbrechtliche Gestaltung, die zu Ihnen und Ihrer Familie passt.

Wir kennen die Ursachen erbrechtlicher Streitigkeiten, die Hürden für eine konfliktfreie Nachlassabwicklung und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung gut gemeinter Testamente. Mit diesem Wissen beraten wir Sie schon bei der Erstellung Ihrer letztwilligen Verfügung, damit Ihre Erben sich später einmal nicht streiten müssen. Gemeinsam überlegen wir, ob zur vorausschauenden Umsetzung auch schon Elemente „vorweggenommener Erbfolge“ gehören können; also lebzeitige Verfügungen wie etwa Schenkungen. Wenn gewünscht, stehen wir auch als (zertifizierte) Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

Und wenn Sie zu uns als Erbe kommen, begleiten wir Sie bei allen sich ergebenden Abwicklungsfragen. Mit Ihnen gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um in streitigen Auseinandersetzungen zu bestehen. Aufgrund unserer besonderen zusätzlichen Kompetenz als zertifizierte Mediatoren wissen wir, dass es am Ende eine Lösung geben muss, die für alle Seiten stimmig ist. Das Beharren auf Positionen führt nur zu teuren und riskanten gerichtlichen Auseinandersetzungen. Daher nehmen wir frühzeitig die Interessen und Bedürfnissen aller Beteiligten in den Blick und streben einen nach allen Seiten hin konstruktiven Dialog an.

Wir beraten und begleiten bei:

  • Testamentsgestaltungen (z.B. Berliner Testamente oder Vor- und Nacherbschaft bei Patchwork-Familien und nichteheliche Lebensgemeinschaften, insbesondere in Hinblick auf das Erbrecht angeheirateter oder nichtehelicher Kinder und Lebensgefährten)
  • vorweggenommener Erbfolge, Schenkungen unter Lebenden, Schenkungen von Todes wegen
  • erbschaftssteuerrechtlichen Belangen
  • Testamentsauslegungen hinsichtlich unklarer Formulierungen
  • Feststellung des Erbrechts
  • Zweifeln an der Testierfähigkeit oder Echtheit von Testamenten
  • Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Geltendmachung von Vermächtnissen, Rechten aus Vor- und Nacherbschaften sowie von Auskunftsansprüchen
  • Erbengemeinschaften hinsichtlich der Verwaltung und hin zur Auseinandersetzung (Teilung) des Nachlasses
  • Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen aufgrund erbrachter Pflegeleistungen oder lebzeitigen Zuwendungen
  • Erbscheinverfahren vor deutschen Nachlassgerichten
  • internationalen erbrechtlichen Bezügen
  • Beantragung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
  • Geltendmachung oder Abwehr von Vermächtnisansprüchen, Rechten aus Vor- und Nacherbschaften sowie von Auskunftsansprüchen
  • Fragen und Problemen mit Testamentsvollstreckungen
  • Erbverträgen
  • Errichtung und Verwaltung von Stiftungen
  • Mediationen im Bereich des Erbrechts
Rechtsanwalt Dr. Achim Nolte

Dr. Achim Nolte

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • zert. Testaments-
    vollstrecker (AGT)
  • zert. Mediator
Rechtsanwalt Jonathan Gebauer

Jonathan Gebauer

  • Rechtsanwalt
  • zert. Mediator
Rechtsanwalt Patrick Graf

Patrick Graf

  • Rechtsanwalt
  • Dipl. Volkswirt

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