Zum Jahreswechsel 2010/2011 treten wieder verschiedene Steueränderungen in Kraft, die für Privatpersonen von Bedeutung sind. Beispielsweise wurde vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.07.2010 die gesetzliche Regelung zur Abzugsmöglichkeit für die Aufwendungen eines häuslichen Arbeitszimmers geändert. Rückwirkend sind demnach die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu einem Höchstbetrag von € 1.250,– abzugsfähig, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die früher alternativ hierzu geltende Voraussetzung, wonach die berufliche Nutzung mehr als 50% der gesamten beruflichen Tätigkeit beträgt, reicht nicht mehr aus, um Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich zu berücksichtigen. Nur wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt, kommt ein unbeschränkter Abzug in Betracht.
Auch für Unternehmen und Vereine sind zahlreiche Steueränderungen in Kraft getreten. Von besonderer Bedeutung für gemeinnützige Vereine ist die bereits geltende Regelung, wonach die Zahlung von Vergütungen für die Vorstandstätigkeit grundsätzlich zum Verlust der Gemeinnützigkeit des Vereins führen kann. Die Gemeinnützigkeit ist nur dann nicht gefährdet, wenn die Satzung des Vereins die Bezahlung des Vorstandes ausdrücklich zulässt. Nach dieser Regelung ist es dringend notwendig, die Satzung eines gemeinnützigen Vereins zu prüfen und gegebenenfalls entsprechend anzupassen, um nicht allein wegen dieser Formalie die Gemeinnützigkeit zu verlieren. Bislang hatte die Finanzverwaltung die Frist für entsprechende Satzungsänderungen mehrfach verlängert; sie endet nunmehr am 31.12.2010.
Sollten Sie Rückfragen zu den genannten oder den weiteren Steueränderungen zum Jahreswechsel haben, stellen wir Ihnen hierfür gerne unsere Übersicht der Änderungen zur Verfügung.