Der jahrelange Streit um die Rechte am Text des berühmten Kinderliedklassikers konnte nun im Zuge eines Vergleichs beigelegt werden.

„Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune, ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt“ – so heißt es in der deutschen Fassung von „Här kommer Pippi Långstrump“, die auf den Verfasser Wolfgang Franke zurückgeht. Der Rechtsstreit um die deutsche Textversion konnte nun durch einen Vergleich beigelegt werden. Der Einigung liegt eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Az. 308 O 431/17) vom Dezember 2020 zugrunde, wonach die Erben der Kinderbuchautorin Astrid Lindgren an der Verwertung des Liedtextes beteiligt werden müssen.

Die deutsche Version des Lieds erlangte 1969 durch die deutsch-schwedische Fernsehserie große Bekanntheit und schafft es bis heute bei den meisten einen Ohrwurm hervorzurufen. Es verwundert daher wenig, dass sich der Streit um die Rechte an der Textfassung jahrelang hinzog. Die berühmte Autorin hatte bereits im Erscheinungsjahr der Fernsehserie abgelehnt, dass Franke als alleiniger Autor genannt werde. Das Gericht sah in der deutschen Version eine sog. unfreie Bearbeitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Der Text stelle eindeutig eine Anknüpfung an das Werk der Autorin dar, da die enthaltenen Elemente die Erzählung von Lindgren erkennen lassen.

Im Rahmen des Vergleichs wurde nun vereinbart, dass Lindgren künftig als Mitautorin genannt und die Einnahmen aus der Verwertung über die Verwertungsgesellschaft GEMA geteilt werden. Sowohl die Erbengemeinschaft der 2002 verstorbenen Kinderbuchautorin als auch die Erbin des Verfassers der deutschen Version Franke werden daher auch in Zukunft noch von den Werken ihrer Vorfahren profitieren können.

Nicht immer kann eine urheberrechtliche Streitigkeit mit einem Vergleich beigelegt werden, daher der unbedingte Rat urheberrechtlich geschützte Werke nicht ohne vorherige Prüfung zu verwenden (beispielsweise zur Untermalung eines eigenen Videos auf Youtube). Wir unterstützen und beraten Sie hierzu gerne.