Das Landgericht Augsburg hatte in seinem Urteil vom 30.07.2014 (Az.: 21 O 4589/13) darüber zu entscheiden, ob ein Amazon Kunde für eine negative Bewertung über einen Händler Schadensersatz an diesen bezahlen muss. Auslöser des Streits war ein angeblicher Fehler in einer Montageanleitung für ein Fliegengitter. Dies veranlasste den Käufer dazu, eine negative Bewertung bei Amazon über den Händler abzugeben. Dieser forderte wiederum die Löschung, was der Käufer jedoch verweigerte.

Schließlich eskalierte der Streit und das Konto des Händlers wurde gesperrt. Hierdurch kam es zu Umsatzausfällen die er gegenüber dem Kunden als Schaden geltend machen wollte. Konkret verlangte er die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von € 40.000,–, zzgl. möglicher weiterer Schäden.

Das Landgericht Augsburg wies die Klage jedoch mit dem Hinweis ab, dass der Händler nicht bewiesen habe, dass die Montageanleitung fehlerfrei und die Kritik des Kunden damit unberechtigt war.

Negative Bewertungen auf Amazon, eBay oder allgemein auf Bewertungsportalen für Unternehmer und Ärzte können negative Folgen für die Zukunft haben. Doch nicht immer ist der Betroffene gegen diese Bewertungen machtlos. Hier kommt es entscheidend auf das Vorgehen an.